FahrdienstFoto: D. Möller / DRK e.V.

Fahrdienst und Krankenfahrten

Viele Menschen in unserer Gesellschaft sind sehr eingeschränkt in ihrer Bewegungsfreiheit, denn sie haben eine Möglichkeit, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren oder besitzen kein eigenes Fahrzeug.

Mit unserem Fahrdienst möchten wir Menschen mit einer vorübergehenden oder dauerhaften EInschränkung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtern und den Alltag so angenehm wie möglich machen.

DRK, Behinderte, Essen, Fahrdienst, Fahrdienst BehinderterFoto: A. Zelck / DRK e.V.

Mit uns bleiben Sie mobil

  • sitzend
  • mit Tragestuhl
  • mit Rollstuhl
  • Liegendtransport

Unsere speziell ausgebildeten Fahrerinnen und Fahrer kennen die besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen. Unsere modernen Spezialfahrzeuge ermöglichen Rollstuhlfahrern praktisches und bequemes Reisen - ohne mühsames Umsetzen und ohne Unterbringungsprobleme für den Rollstuhl. Sei es der Weg zur Arbeit, ein Arztbesuch oder eine Stipp-Visite bei Freunden - Wir fahren Sie, wohin Sie möchten - wann immer Sie uns brauchen.

Unsere Angebote

  • zur Arbeit oder zur Ausbildungsstätte
  • Krankenfahrten zum Arzt oder Krankenhaus (auf Verordnung oder Selbstzahler)
  • zur Dialyse
  • zu Kur-, Erholungs- oder Rehabilitationseinrichtungen
  • Ausflüge
  • Einkaufsfahrten
  • Privatbesuche
  • Freizeitaktivitäten

Wissenswertes zum Fahrdienst

Wann fahren wir?

Montag bis Samstag (Sonn- und Feiertage nach Absprache)

Wen fahren wir?
  • körperbehinderte Menschen
  • geistig behinderte Menschen
  • Menschen, die durch besondere Umstände keine öffentlichen Verkehrsmittel oder Taxis benutzen können
Kostenerstattung und Kostenübernahme

Ein guter Fahrdienst kümmert sich nicht nur um die zuverlässige und sichere Krankenbeförderung. Wir beim DRK beraten auch bei der Kostenerstattung, übernehmen Antrags- und Formulararbeiten und klären die Kostenübernahme bei den Krankenkassen.

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme

Fahrten ins Krankenhaus werden von der Krankenkasse übernommen, wenn es sich dabei um eine Rettungsfahrt handelt oder die Fahrt im Anschluss einer stationären Behandlung geschieht. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen die Krankenkassen auch Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlungen. Dies hängt davon ab, ob ein entsprechend hoher Pflegegrad oder eine ärztliche Verordnung vorliegt. In jedem Fall muss die Krankenkasse die Fahrt zur ambulanten Behandlung im Vorfeld genehmigen.

Im Anschluss gelten die allgemeinen Auszahlungsregelungen: Die beförderte Person beteiligt sich in einer Höhe von zehn Prozent an den Fahrtkosten (mindestens fünf Euro, höchstens aber zehn Euro pro Fahrt).

Eine Erstattung der Kosten ist auch möglich, wenn:

  • die Person dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt ist und sie deshalb weder das Auto noch die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen kann,
  • die Person einen Schwerbehinderten-Ausweis mit dem Merkzeichen “aG” (außergewöhnliche Gehbehinderung) besitzen oder
  • mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist
     

Außerdem übernehmen die Krankenkassen Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung oder einer ambulanten Operation im Krankenhaus, wenn dadurch eine an sich gebotene stationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird.

Ansprechpartner

Frau
Doreen Plewe

Tel: 03901-861-17
Mobil: 0172-3097059

Ackerstr. 24
29410 Salzwedel